Bauen
Nebenkosten beim Bau einer Immobilie
Kosten für den Kauf des Grundstücks | Faustregel: 30-50% der Gesamtkosten (abhängig von der Lage) |
Grunderwerbsteuer | 3,5% des Grundstückspreises |
Kosten für die Baugenehmigung | Faustregel: 0,2% der Bausumme (abhängig vom Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens) |
Kosten für die Vermessung, Architektenhonorare, Projektleitung | Faustregel: 12-15% der Baukosten |
Erschließungskosten | Faustregel: 25-75 Euro pro qm |
Anschlusskosten an öffentliche Versorgungsleitungen | Faustregel: ca. 7.500 Euro |
Bereitstellungs- und Bauzinsen | ca. 2-3% pro Jahr |
Baustrom, -wasser und -entsorgung | ca. 0,6% der Bausumme |
Bauwesenversicherung | einmalig mind. 150 Euro oder ca. 0,14% der Bausumme |
Bauherrenhaftpflichtversicherung | einmalig mind. 67 Euro oder ca. 0,05% der Bausumme |
Nebenkosten bei der Finanzierung einer Immobilie
Gebühr für die Beleihungswertermittlung sowie für die Bearbeitung | 0-1% der Nettodarlehenssumme (stark abhängig vom finanzierenden Institut) |
Eintragung von Grundpfandrechten: Kosten für Notar- und Grundbuchamt | ca. 1,5% des Grundstückspreises |
Bereitstellungszinsen: Versteckte Kostentreiber
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, fließt der Kaufpreis meistens kurzfristig nach Abschluss Ihres Darlehensvertrages. Ist dies nicht der Fall (z. B. weil Sie das Objekt von einem Bauträger kaufen, der Ihnen den Kaufpreis erst mit dem Baufortschritt in Rechnung stellt), benötigen Sie den vereinbarten Nettodarlehensbetrag nicht auf einmal, sondern nach und nach in Teilbeträgen. Das gleiche gilt, wenn Sie ein Haus bauen und das Geld portionsweise- nach Fertigstellung der verschiedenen Bauabschnitte beziehungsweise zur Endabnahme abrufen möchten. In diesen Fällen müssen Sie einen wichtigen Kostenbestandteil in Ihre Überlegungen mit einbeziehen: Bereitstellungszinsen.
Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die von Ihrem Kreditinstitut auf noch nicht abgerufene Darlehensteile berechnet werden. Damit kompensiert die Bank den Verlust, der sich aus den fehlenden Zinseinnahmen für den bereits zugesicherten Nettodarlehensbetrag ergeben. In der Regel fallen diese Gebühren erst nach einem gewissen Zeitraum (der sogenannten "bereitstellungszinsfreien Zeit") an. Sowohl bei der bereitstellungszinsfreien Zeit als auch bei der Höhe der Bereitstellungszinsen gibt es große Unterschiede: Während einige Banken bereits nach zwei Monaten Bereitstellungszinsen verlangen, bieten andere Institute eine bereitstellungszinsfreie Zeit von bis zu zwölf Monaten ohne zusätzlichen Aufschlag. Die Höhe der Bereitstellungszinsen variiert zwischen 2,4% und 3,0% pro Jahr (d.h. 0,2% bis 0,25% pro Monat). Somit können diese Zinsen einen scheinbar billigen Kredit extrem verteuern, wie Sie unserem Beispiel entnehmen können. Die Kosten sollten bei der Auswahl Ihres Finanzierungsinstituts genau berücksichtigt werden. Ihr Finanzierungsberater hilft Ihnen nach Eingang Ihrer Finanzierungsanfrage dabei, auch dieses wichtige Thema für Sie zu optimieren.
Die Kosten sollten bei der Auswahl Ihres Finanzierungsinstituts genau berücksichtigt werden. Wir helfen Ihnen nach Eingang Ihrer Finanzierungsanfrage dabei, auch dieses wichtige Thema für Sie zu optimieren.